Seit 2013 ist die GBpsych im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §4, §5) für die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz verankert. Damit hat der Gesetzgeber auf die zunehmenden psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz reagiert. Die Beurteilung psychischer Belastungen ist daher für nahezu alle Arbeitgeber Pflicht (ArbSchG §1).
Was für Unternehmen nur nach einer weiteren Anforderung oder gar zusätzlichem Ballast klingt, ist jedoch eine Chance: Mit der GBpsych steht Ihnen ein Instrument zur Verfügung, um professionell und nach klaren Kriterien die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen auf mögliche Stressfaktoren hin zu untersuchen. Die GBpsych betrachtet nicht die einzelnen Mitarbeiter*innen, sondern Strukturen, Prozesse und Bedingungen, denen sie in ihrer täglichen Arbeit ausgesetzt sind und durch die sich seelische Belastungen ergeben können.
Aus dieser Analyse lassen sich Maßnahmen ableiten, mit denen Arbeitszufriedenheit, Gesundheit und Motivation der Arbeitnehmer*innen spürbar verbessert werden können – und Ihr Unternehmen so zu einem attraktiveren Arbeitgeber wird.
Wussten Sie, dass laut dem BKK Gesundheitsreport 2019 psychische Störungen mit 37 Tagen zu deutlich längeren Ausfällen durch Arbeitsunfähigkeit führen als jedes andere Krankheitsbild? Für Unternehmen sind damit hohe Kosten verbunden – Produktionsausfälle, Störung wichtiger Abläufe, Ausfälle von Leistungsträgern und zusätzliche Belastungen für andere Teammitglieder.
Ziel der GBpsych ist es daher, die Faktoren, die zu Stress und psychischen Fehlbelastungen für Arbeitnehmer*innen führen, frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. So werden Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit gestärkt.
Doch das ist längst noch nicht alles: Eine bewusste Zielsetzung für die GBpsych kann nicht nur das psychische Wohlbefinden der Mitarbeitenden fördern, sondern auch die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen. So gewinnt Ihr Unternehmen leichter qualifiziertes Personal und bindet erfahrene Mitarbeitende und Leistungsträger. Nicht zuletzt profitieren Ihre Kundenbeziehungen von zufriedenen Mitarbeiter*innen – denn sie sind das Gesicht Ihres Unternehmens nach außen.
Welche Ziele verbinden Sie mit der GBpsych in Ihrem Unternehmen? Ich unterstütze Sie dabei, Ziele zu formulieren, entwickle mit Ihnen passende Maßnahmen, um diese umzusetzen, und berate wie die Zielerreichung nachverfolgt werden kann.
Jedes Unternehmen ist anders – doch eine strukturierte Herangehensweise ist für den Erfolg der GBpsych unerlässlich. So gehen wir gemeinsam vor:
1) Auftakt – Lernen wir uns kennen: Im ersten Termin klären wir Ihre Erwartungen und Ziele in Verbindung mit der GBpsych. Vielleicht haben Sie bereits Vorerfahrungen mit der Thematik und erste Schritte zur Behebung psychischer Belastungen unternommen. Ich stelle Ihnen Hintergründe und mögliche Vorgehensweisen der GBpsych vor und erfahre von Ihnen, was ich zur Beratung Ihres Unternehmens benötige. In die erste Phase fällt zudem der Austausch mit Personen, die neben der Führungsebene in den Prozess eingebunden werden sollten, wie etwa die Personalabteilung, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Mitarbeitervertretung (soweit vorhanden).
2) Vorbereitung – Planung der GBpsych: In dieser Phase erarbeite ich mit Ihnen ein passgenaues methodisches Vorgehen und einen Zeitplan für die Umsetzung der GBpsych in Ihrem Unternehmen. Dies kann eine Erhebung mittels Fragebogen (online oder auf Papier), ein sogenanntes „Beobachtungs-Interview“ oder ein Workshop mit Mitarbeitenden sein. Das Vorgehen stimme ich mit Ihnen und weiteren relevanten Personenkreisen ab. Anschließend erhalten alle Beteiligten die notwendigen Informationen für die weiteren Schritte der GBpsych.
3) Durchführung – Ermittlung von psychischen Belastungen: In diesem Schritt setzen wir das zuvor festgelegte Vorgehen um. Mit Hilfe der vereinbarten Methoden erhebe ich die relevanten Informationen, um die psychischen Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen zu identifizieren. Die Ergebnisse der einzelnen Umsetzungsschritte dokumentiere ich und stelle sie ggf. als Zwischenergebnisse vor.
4) Analyse – Bewertung der gefundenen Belastungen: Der Erhebung schließt sich die Bewertung der vorgefundenen Belastungsfaktoren an. Sind die Belastungen für die Gesundheit der Beschäftigten neutral, nachteilig – oder gar förderlich? Grundlage für diese Bewertung sind neben den Aussagen der Mitarbeitenden auch das aktuelle arbeitspsychologische Wissen über Tätigkeiten, Belastungsquellen und Belastungsarten. Die Ergebnisse dieser Betrachtung stelle ich verständlich und zielgrupppengerecht zusammen.
5) Maßnahmenplanung – Handlungsoptionen für Problembereiche: Nach der Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren gilt es nun, Gutes zu bewahren und Fehlbelastungen abzustellen, zu minimieren oder Möglichkeiten zu entwickeln, wie sie ausgeglichen werden können. Dafür kommen unterschiedliche Ansätze in Betracht, etwa die Umorganisation von Arbeitsabläufen oder Schulungen zum Umgang mit Konflikten. Ich erarbeite eine Liste an Handlungsoptionen, die wir gemeinsam besprechen. Daraus entsteht ein individueller Umsetzungsplan für Ihr Unternehmen.
6) Maßnahmendurchführung – Gelerntes umsetzen: Nun ist es an Ihnen, die entwickelten Maßnahmen umzusetzen. Dabei begleite ich Sie – mit Inhouse-Schulungen und Kursen sowie der Weiterentwicklung und Evaluation der Maßnahmen. Sie benötigen für die Umsetzung der Maßnahmen Kompetenzen außerhalb meines Arbeitsbereichs? Kein Problem, ich arbeite mit verschiedensten Spezialisten aus einem breiten Netzwerk für Gesundheit am Arbeitsplatz zusammen.
Innerbetriebliche Kommunikation: Ich unterstütze Sie bei der Vorstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung z.B. in Belegschaftstreffen und stehe Rede und Antwort zur Durchführung und bei Rückfragen aus Ihrer Belegschaft.
Maßnahmen: Ich unterstütze Sie dabei, sinnvolle Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung abzuleiten und – sofern es sich um Maßnahmen in meinen Kompetenzbereichen handelt – unterstütze/übernehme auch die Durchführung der Maßnahmen.
Fachliche Kommunikation: Sofern von Ihnen gewünscht, trete ich in Kommunikation zu arbeitspsychologischen Themen Ihres Betriebes mit Ihren weiteren Gesundheitsschutzakteuren (Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte, Gesundheitszirkel, etc.).
Ich biete weitere arbeitspsychologische Unterstützung, entsprechend Ihrem Unterstützungsbedarf.